Der Landtag NRW hat das Zweite Gesetz zur Änderung des Landesfischereigesetzes beschlossen. Damit treten die größten Veränderungen für Anglerinnen und Angler seit Jahrzenten in Kraft. Die wichtigsten Änderungen ab dem 3. Juli 2026 im Überblick: • Fischerprüfung und Fischereischein ab 12 Jahren • Abschaffung des Jugendfischereischeins Der Jugendfischereischein wurde im Rahmen der Modernisierung des Fischereischeinwesens als Maßnahme der Entbürokratisierung abgeschafft. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und einschließlich 15 Jahren dürfen mit Inkrafttreten des Zeiten Gesetzes zur Änderung des Landesfischereigesetzes die Fischerei in Begleitung einer Fischereischeininhaberin oder eines Fischereischeininhabers ausüben. Zur Identitäts- und Altersprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Kinderreisepass) oder ein Schülerausweis mitzuführen. Diese Dokumente sind auch beim Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen erforderlich. • Einführung des digitalen Fischereischeins Der neue Fischereischein wird als Scheckkarte und elektronisches Zertifikat auf Lebenszeit ausgestellt. Seine Gültigkeit erhält er wie bisher durch die Entrichtung der nordrhein westfälischen Fischereiabgabe für ein oder fünf Kalenderjahre. Der Scheckkarten Fischereischein wird von allen Bundesländern in Deutschland als Fischereischein anerkannt. Neu ist darüber hinaus, dass auch Gäste aus anderen Bundesländern, die in Nordrhein-Westfalen angeln, ab dem 03. Juli 2026, die nordrhein westfälische Fischereiabgabe entrichten müssen. Ein Nachweis über die gezahlte Fischereiabgabe in NRW muss mitgeführt werden. Da Fischereischeine künftig kein Passbild mehr enthalten, ist bei der Ausübung der Fischerei zusätzlich ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass) oder Schülerausweis mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Welche Dokumente sind in Nordrhein-Westfalen für die Fischereiausübung notwendig? In Nordrhein-Westfalen sind ab dem 1. Juli 2026 folgende Dokumente mitzuführen: • Nachweis des Fischereischeins (als Scheckkarte oder in digitaler Form auf dem Smartphone oder als Ausdruck des digitalen Dokuments) • Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe in NRW (digital oder als Ausdruck) • ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) zur eindeutigen Identifizierung; Jugendliche können ihre Identität auch durch einen Schülerausweis nachweisen • ein gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer Fischereischeine die bis 30. Juni 2026 ausgestellt wurden, gelten bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit fort und müssen erst danach umgetauscht werden. Ein vorzeitiger Umstieg auf die neuen Fischereischeine ist aber freiwillig möglich.